Sodann hatte die D in ihren Erfolgsrechnungen Barzahlungen im Umfang von Fr. 154'035.- (2000) bzw. Fr. 249'800.- (2001) für angeblich auf dem Graumarkt bezogene Medikamente als Aufwand geltend gemacht. Die Steuerbehörden haben diese Bezüge ebenfalls als geldwerte Leistungen an den Pflichtigen gewürdigt, weil der Nachweis der entsprechenden Lieferungen nicht erbracht worden sei. Mithin hat das kantonale Steueramt 2001 beim Einkommen (u.a.) Fr. 249'800.- als Zuflüsse aufgerechnet und Abzüge von Fr. 16'250.- verweigert, das steuerbare Einkommen somit um Fr. 266'050.- erhöht und dieses auf Fr. 383'900.- festgesetzt.