b) Das kantonale Steueramt hat seinerzeit festgestellt, der Pflichtige habe 2000 eine geldwerte Leistung empfangen, indem ihm die D Darlehen im Umfang von Fr. 250'000.- und Fr. 500'000.- zur Verfügung gestellt habe, mit deren Rückzahlung die Gläubigerin angesichts seiner damaligen finanziellen Lage nicht habe ernsthaft rech- 2 DB.2009.27 -8-