Das Bundesgericht hat das Urteil am … 2009 gefällt und erkannt, auf das Gesuch sei mangels hinreichender Begründung nicht einzutreten. Die Rekurskommission zieht in Erwägung: 1. Nachdem das Bundesgericht über das Revisionsgesuch 2F_2/2009 befunden hat, ist der Sistierungsgrund dahingefallen und ist das Verfahren 2 DB.2009.27 wieder aufzunehmen.