3. Angesichts dessen, dass die Pflichtigen im bundesgerichtlichen Revisionsverfahren (2F_2/2009) im Wesentlichen die nämlichen Rechtsfragen aufwarfen und ihre Argumentation sich mit jener im vorliegenden Verfahren (2 DB.2009.27) deckte, hat der Präsident der Steuerrekurskommission II, nachdem die Pflichtigen den einver- 2 DB.2009.27 -3- langten Kostenvorschuss von Fr. 3'000.- geleistet hatten, das Geschäft 2 DB.2009.27 am 27. April 2009 sistiert, bis das Bundesgericht über das Revisionsgesuch 2F_2/2009 entschieden hat.