Jedenfalls ab diesem Zeitpunkt musste jeder Gatte bloss noch für seinen Anteil an früheren Gesamtsteuern einstehen, so auch für die direkte Bundesteuer 2003. Diese betrug gestützt auf das steuerbare Einkommen, das mit Fr. 108'500.- veranlagt ist, wie erwähnt, Fr. 3'010.- und ist bis dato noch nicht einmal partiell bezahlt. Demzufolge schuldet die Pflichtige ihrem Anteil (im Umfang von Fr. 44'946.-, d.h. von 41,42%) entsprechend Fr. 1'246.75 (zuzüglich Fr. 206.15 Verzugszins), wie von der DABS korrekt berechnet. Die – angebliche, nicht erstellte – Zahlungsunfähigkeit des Pflichtigen soll erst Ende 2006 eingetreten sein und spielt daher bei alledem insofern keine Rolle.