c) Gelten die Ehegatten nicht nur per Ende 2003, sondern auch noch in den ersten Monaten des Jahres 2004 als in faktisch und rechtlich ungetrennter Ehe lebend, so traf die Bundessteuerschuld (noch) beide gemeinsam. Allerdings entfiel die Solidarhaft für die noch offenen Steuern mit dem Ereignis der Trennung, welches spätestens mit der Unterzeichnung der Trennungskonvention im August 2005 eingetreten ist. Jedenfalls ab diesem Zeitpunkt musste jeder Gatte bloss noch für seinen Anteil an früheren Gesamtsteuern einstehen, so auch für die direkte Bundesteuer 2003.