Allerdings behauptete die Pflichtige, ab 2004 seien die Veranlagungen getrennt erfolgt. Wie es sich damit genau verhielt, mag indes dahingestellt bleiben. Träfe die Darstellung der Pflichtigen zu, hiesse dies nämlich bloss, dass die Ehe aus steuerlicher Sicht als am 31. Dezember 2004 faktisch getrennt zu betrachten war.