B. Mit dagegen gerichteter Eingabe vom 7. November 2008 machte die Pflichtige geltend, sie habe ihren Anteil an diesen Steuern schon bezahlt. Das sei dergestalt geschehen, dass sie die Zahlungen ihrem Ehemann geleistet habe. Denn gemäss Trennungskonvention habe sich dieser verpflichtet, für die gesamten Steuerschulden 2002 - 2004 aufzukommen; darin sei sodann bestätigt, dass die Pflichtige ihre entsprechenden Schulden vollumfänglich getilgt habe, indem sie die sie treffenden Beträge dem Pflichtigen überwiesen habe.