bb) Sodann war der Pflichtigen seit je bekannt, dass sie aus den verschiedenen treuhänderisch vollzogenen Liegenschaftstransaktionen wirtschaftlich, abgesehen von einer relativ bescheidenen Pauschalabgeltung pro Objekt, keinen Nutzen zog. Es musste ihr schon bei einer bloss summarischen Prüfung klar gewesen sein, dass die veranlagten steuerbaren Einkommen von Fr. 604'300.- bzw. 396'100.- ihren tatsächlichen finanziellen Verhältnissen unmöglich entsprechen konnten. Dies umso mehr, als das Reineinkommen bei den Staats- und Gemeindesteuern für 1995 auf Fr. 10'900.- und für 1996 sowie für 1997 je auf Fr. 0.- festgesetzt war.