Allerdings sind dafür strenge Anforderungen zu erfüllen. So muss namentlich ein gestehungszeitlicher schriftlicher Vertrag vorliegen und dürfen dem Treuhänder aus dem Treuhandgeschäft keine Risiken erwachsen; des Weiteren müssen dem Geschäft ernsthafte wirtschaftliche Motive zugrunde liegen und darf damit keine Gesetzesumgehung bezweckt sein. Erste Voraussetzung ist indes, dass das Rechtsverhältnis den Steuerbehörden gegenüber bekanntgeben wird. Nur dann kann sich die Frage stellen, ob der Treugeber oder aber der Treuhänder das Substrat zu versteuern hat.