3. Die Pflichtige ist die Tochter des am … 2005 verstorbenen C, der als Immobilienhändler tätig war. Dieser führte die D und war Inhaber der Einzelfirma F. In Folge eines 1977 erlittenen Privatkonkurses trat er nicht mehr selber, sondern mittels Einzeloder Generalvollmacht für die Pflichtige und die D auf. Die Pflichtige, vertreten durch ihren Vater, erwarb und veräusserte aufgrund von Treuhandverträgen ab 1995 verschiedene Grundstücke. Laut weiteren Treuhandverträgen war die Pflichtige auch als Treuhänderin für E tätig.