Zur Begründung machte sie namentlich geltend, aufgrund von ihr übergebenen Dokumenten ihres verstorbenen Vaters, C, geboren am … 1939 und gestorben am … 2005, sowie damit zusammenhängenden Besprechungen mit dessen Rechtsanwalt habe sie "… 2005" entdeckt, dass ihr bevollmächtigter Vater seinerzeit gestützt auf Treuhandverträge zwischen ihr und der D (kurz: D), in ihrem Namen, faktisch jedoch in eigenem Interesse und auf eigene Rechung Liegenschaftengeschäfte getätigt hatte. In den Treuhandverträgen sei bereits festgestanden, dass die D bestimmen könne, an wen die Pflichtige die Objekte weiterzuveräussern habe.