Dabei verlangte sie, das steuerbare Einkommen neu in Übereinstimmung mit ihren Steuererklärungen auf Fr. 16'260.- (für 1995/96) und Fr. 0.- (für 1997/98) herabzusetzen. Zur Begründung machte sie namentlich geltend, aufgrund von ihr übergebenen Dokumenten ihres verstorbenen Vaters, C, geboren am … 1939 und gestorben am … 2005, sowie damit zusammenhängenden Besprechungen mit dessen Rechtsanwalt habe sie "… 2005" entdeckt, dass ihr bevollmächtigter Vater seinerzeit gestützt auf Treuhandverträge zwischen ihr und der D (kurz: D), in ihrem Namen, faktisch jedoch in eigenem Interesse und auf eigene Rechung Liegenschaftengeschäfte getätigt hatte.