A. A, geboren 1967 (nachfolgend die Pflichtige), ist für die Bundesteuerperioden 1995/96 und 1997/98 rechtskräftig mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 604'300.- bzw. Fr. 396'100.- veranlagt. Dabei wurde sie als gewerbsmässige Liegenschaftenhändlerin im Nebenberuf eingestuft, welche diese Tätigkeit per …1995 aufgenommen hat. Die diesbezüglichen Gewinne, welche sie nicht deklariert hatte, beliefen sich auf Fr. 876'291.- (1995) und Fr. 436'283.- (1996). Die entsprechenden Schlussabrechnungen ergingen am 14. bzw. 28. Februar 2003.