waltungsgerichtliche Praxis (VGr, 25. Juni 2008, SB.2008.00032), wonach schon mit der öffentlichen Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung ein Prozessrechtsverhältnis mit den daraus fliessenden Konsequenzen (insbes. Zustellungsfiktion) begründet wird, zu geradezu absurden Ergebnissen führt und grob rechtsfehlerhaft ist, war dem Steuerkommissär hier eine Adresse bekannt, an die aller Voraussicht nach hätten Zustellungen vorgenommen werden können.