Er selbst hatte nämlich die entsprechenden Angaben betreffend die C (Löschung am … 2005 publiziert) vom Internet heruntergeladen und ausgedruckt. Ausserdem war dem Steuerkommissär bekannt, dass die Dienstabteilung Bundessteuer des kantonalen Steueramts Steuererklärungsformulare – und zwar mit Erfolg, denn die betreffenden Formulare waren von der Pflichtigen ausgefüllt zurückgesandt worden – an eine andere als die im Handelsregister verzeichnete Adresse, und zwar in E, zugestellt hatte.