[DBG] nach Ermessen erfolgende Veranlagung) erging am 25. Juli 2007 mit Bezug auf die direkte Bundessteuer 1.1. - 31.12.2006; der Entscheid wurde vom kantonalen Steueramt, Dienstabteilung Bundessteuer, an die bereits auf dem Steuererklärungsformular figurierende Adresse in E zugestellt.