b) Das kantonale Steueramt, Dienstabteilung Bundessteuer, sandte der Pflichtigen die Steuererklärungsformulare 2005 und 2006 jeweils an folgende Adresse: E. Die Steuererklärungen wurden ausgefüllt und vom einzelzeichnungsberechtigten Verwaltungsrat der Pflichtigen, F, unterzeichnet dem kantonalen Steueramt eingereicht. Beide Steuererklärungen tragen in der Reingewinnspalte einzig den Vermerk "keine Aktivität"; ausserdem wurde angegeben, dass das steuerbare Kapital per Stichtag jeweils Fr. 100'000.- (entspricht dem Aktienkapital gemäss Handelsregisterauszug) betragen habe. Beiden Steuererklärungen lagen keine Jahresrechnungen bei.