3 AU.2010.1 -7- 5. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird der Rekurrent kostenpflichtig (§ 151 Abs. 1 StG) und muss ihm eine Parteientschädigung versagt bleiben (§ 152 StG i.V.m. § 17 Abs. 2 VRG). Demgemäss erkennt die Rekurskommission: 1. Der Rekurs wird abgewiesen. […] 3 AU.2010.1