Ausstandsbegehren gegen B und C gestellt hatte, wurde letzterer von der Finanzdirektion am 12. November 2008 zu einer Stellungnahme eingeladen. Dieser holte bei B und deren Teamleiter E einen Bericht vom 17. November 2008 ein und leitete diesen – zusammen mit der eigenen Beurteilung, wonach das Ausstandsbegehren unbegründet sei – an die Finanzdirektion weiter. Mit dieser Stellungnahme sind die Rekursgegner hinreichend angehört worden.