zu den Akten genommen werden. Weil die Revisorin dem Rekurrenten unzulässige Fragen gestellt habe, was aus dem Protokoll vom 15. Februar 2008 nicht hervorgehe, müssten ihre Handnotizen und ihr Laptop sichergestellt werden. Eine zunächst vorgesehene Aufrechnung im Umfang von rund 1 Mio. Franken habe die Revisorin nach Intervention von C fallengelassen, weil es sich bei den gewonnenen Erkenntnissen um eine rechtswidrige "Fishing Expedition" gehandelt habe. Mit ihrem Verhalten habe die Revisorin verschiedene – näher bezeichnete – Straftatbestände erfüllt, die überdies eine Staatshaftung des Kantons Zürich begründeten.