11.2 Einzug des Fahrtschreiber-Einlageblattes Dem Fahrzeugführer ist der Einzug des Einlageblattes schriftlich zu bestätigen. Er ist anzuweisen, die Bestätigung seinem Arbeitgeber abzugeben und ein neues Einlageblatt einzulegen. 11.3 Sicherheitsmarge Von der vom Fahrtschreiber registrierten Geschwindigkeit ist eine Sicherheitsmarge - 14 - von 10 km/h abzuziehen, um der Gerätetoleranz, dem Reifeneinfluss sowie der Ableseungenauigkeit Rechnung zu tragen. 12 Unzulässige Methoden