10.2 Überprüfung der Schwellen Gleichzeitig mit der jährlichen Nacheichung gemäss Ziffer 3.3 müssen die signifikanten Eigenschaften der Schwellen überprüft werden. 10.3 Sicherheitsmarge Vom ermittelten Messwert ist eine in der Zulassung des Gerätes festgelegte Sicherheitsmarge in Abzug zu bringen. Als Minimalabzüge gelten die Sicherheitsmargen gemäss Ziffer 4.5. D Andere Feststellungen von Geschwindigkeitsübertretungen 11 Geschwindigkeitsermittlung anhand der Fahrtschreiberaufzeichnungen des kontrollierten Fahrzeugs