Von jeder Messerie (ununterbrochene Serie von Messungen an einem Messort), zumindest aber von jedem Film, müssen alle fotogrammetrisch ermittelten Resultate, die zur Verzeigung des fehlbaren Fahrzeugführer führen, mit dem Messwert des Radargerätes verglichen werden. Weichen die Ergebnisse der beiden Messarten mehr als 10 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h oder mehr als 10% bei Geschwindigkeiten über 100 km/h voneinander ab, ist die betreffende Messung ungültig. Messungen, bei denen das Ergebnis der zweiten Messart infolge äusserer Umstände (Nebel, Schneetreiben usw.) nicht ermittelt werden kann, sind ungültig.