8.1.5 Sicherheitsmargen Von der gemessenen Geschwindigkeit ist folgende Sicherheitsmarge abzuziehen: - 3 km/h bei einem Messergebnis bis 100 km/h - 4 km/h bei einem Messergebnis von 101 - 150 km/h - 5 km/h bei einem Messergebnis ab 151 km/h - 12 - C Geschwindigkeitsmessungen mit festeingerichteten Geräten