8.1.3 Zusatzapparate Zur Beweisführung der korrekten Zuordnung des Messwerts zum gemessenen Fahrzeug ist eine fix auf dem Gerät montierte und einjustierte Videokamera mitzubetreiben. 8.1.4 Messprotokoll Auf der Video-Aufnahme (Tonspur) oder in einem Zusatzprotokoll müssen folgende Angaben enthalten sein: - Datum, Zeit und Ort der Messung - Fahrtrichtung der Messung - Zulässige Geschwindigkeit - Kontrollschildnummer des erfassten Fahrzeugs - Durchführung der Gerätetests gemäss Ziffer 8.1.2 - Namen der kontrollierenden Polizeibeamten