7.8.2 Abstand Bezüglich Abstand zum kontrollierten Fahrzeug ist Ziffer 7.5.2 grundsätzlich einzuhalten. 7.8.3 Sicherheitsmargen Von den festgestellten Geschwindigkeitswerten ist der kleinste zu beachten; davon sind die in Ziffer 7.3 für Messungen mit Geschwindigkeitsmessgerät, Rechner und Video festgelegten Sicherheitsmargen abzuziehen. - 11 - 8 Geschwindigkeitsmessungen mit Laser-Geräten 8.1 Durchführung der Messungen