7.7.7 Messungen nach Fixpunkten Das Messprinzip beruht auf der Zeitmessung über eine bestimmte Wegstrecke. Sobald das kontrollierte Fahrzeug eine markante Stelle auf oder neben der Fahrbahn passiert (Fahrbahnmarkierung, Schatten einer Brücke, Signalmast usw.), wird die Zeitmessung gestartet. Beim Passieren derselben Stelle mit dem Messwagen wird die Wegstreckenmessung gestartet. Nach einer genügend langen Messstrecke wird bei einer neuen markanten Stelle zunächst die Zeitmessung für das kontrollierte Fahrzeug, danach die Wegstreckenmessung für den Messwagen gestoppt.