7.7.3 Protokoll Auf der Video-Aufnahme (Tonspur) oder in einem Zusatzprotokoll müssen folgende Angaben enthalten sein: - Datum, Zeit und Ort der Messung - Fahrtrichtung - Zulässige Geschwindigkeit - Kontrollschildnummer des erfassten Fahrzeugs - Namen der kontrollierenden Personen Ein allfälliges Zusatzprotokoll ist von einem dieser Beamten zu unterzeichnen. 7.7.4 Kamera mit Zoom Werden bei Nachfahrkontrollen mit Video-Systemen Kameras mit Zoom eingesetzt, muss die Verstellung des Zooms auf der Aufnahme sichtbar sein. Während der Messung darf nicht gezoomt werden.