7.6.2 Massgebliche Durchschnittsgeschwindigkeit Der Rechner ermittelt die Durchschnittsgeschwindigkeit über die ganze Messstrecke bzw. die Strecke des Messfensters. 7.6.3 Messfenster Die Auswertung von Messfenstern innerhalb einer grösseren Messstrecke ist zulässig, wenn sich der Abstand zum kontrollierten Fahrzeug während der massgeblichen (Fenster-) Messzeit nicht verringert hat. Die (Fenster-) Messstrecke muss mindestens 500 Meter betragen.