Ist der Sachverhalt jedoch mit einem für diesen Zweck zugelassenen Videogeschwindigkeitsmessgerät ermittelt worden und wird nachträglich die Messung nach einer zugelassenen Beweissicherungs- und Auswertmethode des EAM bearbeitet, bei welcher die Sicherheitsmargen schon abgezogen werden, kommen die Sicherheitsmargen nach Ziffer 7.3 nicht zur Anwendung. 7.5 Nachfahrkontrollen mit Geschwindigkeitsmessgerät ohne Rechner Messungen mit konstantem Abstand 7.5.1 Mindestmessstrecke Die Messstrecke muss mindestens 500 m betragen.