1 Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h ist die Sicherheitsmarge in km/h, bei Geschwindigkeiten über 100 km/h ist der Prozentwert zu berechnen und vom gemessenen Wert in Abzug zu bringen -8- 7.4 Verzeigung Massgebend für die Verzeigung oder Ahndung des Führers mit einer Ordnungsbusse ist die ermittelte Geschwindigkeit nach Abzug der Sicherheitsmarge nach Ziffer 7.3. Bei errechneten Durchschnittsgeschwindigkeiten ist immer auf den nächsten ganzen km/h-Wert abzurunden.