Schwellengeräte ermitteln die Geschwindigkeit durch eine automatische Zeitmessung beim Durchfahren gegebener Wegstrecken zwischen Schwellen, Lichtschranken usw. Sie müssen mit einer Vorrichtung versehen sein, welche die irrtüm -6- liche Auslösung oder Beendigung der Zeitmessung ausschliesst oder erkennen lässt. Es sind nur Geräte mit Mehrfachschwellen (Vergleich von mindestens zwei unabhängigen Zeitmessungen) zulässig. Für Geschwindigkeitsmessungen mit sämtlichen Arten stationärer Schwellengeräte gelten sinngemäss die Ziffern 4.1 - 4.6 dieser Weisungen.