Messungen sind nur dann gültig, wenn sich in der gemessenen Fahrtrichtung nur ein Fahrzeug im Messbereich des Gerätes befand; - Vom ermittelten auf die nächste ganze Zahl abgerundeten Geschwindigkeitswert sind folgende Sicherheitsmargen abzuziehen: - 10 km/h bei einem Messergebnis bis 100 km/h - 14 km/h bei einem Messergebnis ab 101 km/h 5 Messungen mit stationären Schwellengeräten