4.7.3 Messungen in Kurven Als Kurve gilt ein Strassenstück mit einem Krümmungsradius von weniger als 260 Metern. Dies ist dann gegeben, wenn die Abweichung einer geeigneten Bezugslinie (z.B. Strassenrand, Mittellinie der Strasse) von der Geraden in der Mitte einer 25 Meter langen Strecke grösser als 30 cm ist (vgl. Skizze).