4.7.2 Messungen ab Brücken Radarmessungen ab Brücken über der Fahrbahn sind bei Beachtung folgender Vorschriften zulässig: - Das Radargerät muss auf einem vom EAM genehmigten Spezialstativ stehen. - Die Widerhandlung muss auf Foto oder Video dokumentiert werden. - Ab Brücken dürfen zwei Geräte eingesetzt werden, wenn ihre Strahlungsrichtung voneinander abgewandt ist; wenn die Geräte in unterschiedlichen Frequenzbändern arbeiten, dürfen sie auch parallel zueinander verwendet werden.