4.7 Besondere Radarmessarten Die Ziffern 2 - 4.6 dieser Weisungen sind, soweit nachstehend nicht ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen ist, auch bei den nachfolgenden besonderen Messarten einzuhalten. 4.7.1 Frontmessungen Frontmessungen, d.h. Messungen gegen die Anfahrtsrichtung des Verkehrs, dürfen nur mit für diese Messart ausdrücklich zugelassenen Geräten durchgeführt werden. Blitzgeräte müssen für Frontmessungen zugelassen sein (vgl. Ziffer 3.1). -5-