4.6 Störungen am Messgerät, Zweifelsfälle Bei Störungen am Messgerät, oder wenn ernsthafte Zweifel über die Messgenauigkeit eintreten, sind die Messergebnisse ab der letzten Überprüfung des Gerätes gemäss Ziffer 4.2.1 ungültig. Die Geschwindigkeitskontrollen dürfen erst wieder aufgenommen werden, wenn das Gerät einwandfrei funktioniert und die Messgenauigkeit durch eine erneute Überprüfung des Gerätes (vgl. Ziffer 4.2.1) sichergestellt ist.