4.5 Sicherheitsmargen Vom Messresultat, das auf die nächste ganze Zahl abzurunden ist, ist folgende Sicherheitsmarge abzuziehen: - 5 km/h bei einem Messergebnis bis 100 km/h - 6 km/h bei einem Messergebnis von 101-150 km/h - 7 km/h bei einem Messergebnis ab 151 km/h Massgebend für die Ahndung einer Widerhandlung ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Sicherheitsmarge.