Die erforderlichen Eintragungen sind chronologisch vorzunehmen. Besondere Vorkommnisse (z.B. Ausfall des Fotoblitzes) sind zu protokollieren. Im Interesse der Beweiskraft darf auf dem Originalprotokoll nicht radiert werden; Korrekturen sind mit Visum und Datum zu versehen. Auswertungen von Filmen oder Videokassetten sind Bestandteile des Protokolls.