4.4 Messprotokoll Bei Geschwindigkeitsmessungen muss ein Messprotokoll geführt werden. Dieses enthält: - Datum, Zeit und Ort der Messung - Art, eventuell Besonderheit der Messung (Front-, Brücken-, Kurvenmessung) - Fahrtrichtung der kontrollierten Fahrzeuge - höchstzulässige Geschwindigkeit am Messort -4-