Werden auf derselben Strasse gleichzeitig zwei Radargeräte eingesetzt, ist folgendes zu beachten: - Werden die Geräte voneinander abgewandt betrieben, muss deren Abstand mindestens drei Strassenbreiten betragen; - in allen andern Fällen muss der Abstand 20 Strassenbreiten betragen. 4.2 Überprüfung des Messgerätes