3.2 Genehmigung der Bedienungsanleitung Im Rahmen der Typengenehmigung wird die Bedienungsanleitung der Herstellerfirma vom EAM überprüft. Das EAM kann für bestimmte Gerätetypen besondere Auflagen oder Bedienungserleichterungen vorsehen, wie besondere Nacheichfristen, Verzicht auf Gerätetests usw. Amtliche Geschwindigkeitsmessungen müssen nach den Vorschriften der genehmigten Bedienungsanleitungen durchgeführt werden.