Der Zeuge S._____ führte bei der Bezirksanwaltschaft V für den Kanton Zürich vom 18. März 2004 dazu folgendes aus: „Es geht hier um den Sturz des Kindes A._____ in die Glatt vom tt.mm.2001. Waren Sie am Unfalltag in E._____, M._____-strasse, anwesend? Ja, damals war ich bei diesem Magazin. An diesem Tag waren der Kleine von Frau D._____ und das kleine Mädchen, das dann in die Glatt gestürzt ist, bei uns am spielen. (...) Man sieht auf Bild Nr. 60 wo sie am spielen waren, nämlich links neben dem Holzschopf etwas zwischen dem Backsteingebäude und dem Holzschopf. Was nachher passiert ist, weiss ich auch nicht. (Auf Frage:)