Die Zeugin K._____ führte bei der Bezirksanwaltschaft V für den Kanton Zürich vom 3. März 2004 dazu folgendes aus: „Als Ihr Mann und Sie zueinander sagten, es passiere wohl einmal etwas, auf was für Kinder bezog sich dies? Auf A._____ und N._____. Was dachten Sie denn, was diesen zustossen könnte? Es war schon wegen des Flusses. Ich hatte A._____ schon mehr als einmal auf der Wiese drüben gesehen. Irgendwie hat der Fluss sie einfach angezogen.“ (act. 16/, S. 12).