Die Zeugin K._____ führte bei der Bezirksanwaltschaft V für den Kanton Zürich vom 3. März 2004 dazu folgendes aus: „Haben Sie A._____ vor dem Unfall jemals auf der Strasse oder dem J._____ sich aufhalten sehen, ohne dass ein älteres Kind oder eine erwachsene Person anwesend war? Ja. Kam dies nur einmal oder mehrmals vor? Mehrmals. Können Sie sagen, ob das der Normalzustand war oder ob es sich um Ausnahmefälle handelte? Es war immer dann, wenn A._____ ‚ab’ ist. Sie ist ab und zu abgehauen. Wir waren seit 1999 Nachbarn. In dieser Zeit bis zum Unfall habe ich 3 Mal Frau B._____ gerufen, weil A._____ auf der Wiese zwischen der M._____-strasse und der Glatt war und Richtung Glatt rannte.