___ persönlich miterlebt hat. Auf den Einbezug der Aussagen von O._____, P._____, Q._____ und R._____, welche alle nur wesentliche Aussagen für die beschränkten Zeiten machen konnten, in welchen sie die Kinderbetreuung übernommen hatten, sowie auf die nur ganz punktuelle Aussage von S._____, kann bei dieser Sachlage verzichtet werden. 4.8. Zum Beweissatz, dass zwischen dem 1. November 1999 und dem tt.mm 2001 K._____ dreimal B._____ habe rufen müssen, weil A._____ auf der Wiese zwischen der M._____-strasse und der Glatt war und in Richtung Glatt gerannt ist.