dieser Zeit akustisch beaufsichtigt habe, dass es aber auch einmal vorgekommen sei, dass A._____ „ausbüchste“. Dies sei aber eine absolute Ausnahme gewesen. Zudem habe sie immer nach A._____ gesucht, wenn sie diese fünf (bei der ersten Einvernahme sagte die Zeugin ‚zehn’) Minuten nicht gehört habe. Mit dieser Einschränkung ist die zum Beweis verstellte Behauptung als bewiesen zu betrachten, da die Aussage der Zeugin K._____ ja bezüglich der Häufigkeit nicht allgemein gültigen Charakter beansprucht, sondern nur diejenigen Fälle betreffen soll, welche K._____ persönlich miterlebt hat.