Dies ist schon korrekt. Es war nicht immer eine Erwachsene Person dabei oder N._____. Sie war ja auch in der Schule. Aber A._____ war immer unter meiner Aufsicht, ob dies jetzt durchs Fenster war oder im Garten. Ich habe Sie immer gesehen oder gehört. Es kam auch vor, dass sie eigentlich hätte zuhause bleiben sollen und dennoch aus dem Garten wegging. Es sind alles Ausnahmefälle, welche Frau K._____ beschreibt. Dies war aber nicht der Normalfall. Deshalb hat mich die Aussage auch gestört. Auf Vorhalt Ihrer Aussage als Zeugin bei der Bezirksanwaltschaft V vom 19. Februar 2004, act. 16/14, S. 5 Frage/Antwort 4-5): Können Sie mir ausführen, was Sie unter Sichtkontakt verstehen?