Im Ergebnis ist deshalb davon auszugehen, dass die Beklagte die Kinder beim Verlassen des Waschhäuschens nicht mehr gesehen, allerdings noch aus der Richtung Schopf gehört hat, weiter aber auch, dass sie die Kinder im Anschluss daran während 15 Minuten weder gesehen noch gehört hat, bis zum Zeitpunkt nämlich, in welchem F._____ – nass bis zu den Hüften und ohne A._____ – ins Haus zurückgekehrt ist.